Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Leistungen von Adam Tuba unter der Geschäftsbezeichnung Der GastroMarketer. Einschließlich der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung in Anlage 1.

Stand: 30. August 2026
Nur für Unternehmer. Sämtliche kostenpflichtigen Angebote richten sich ausschließlich an Personen und Unternehmen, die den Vertrag im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

1. Anbieter

AnbieterAdam Tuba, Geschäftsbezeichnung Der GastroMarketer
RechtsformEinzelunternehmer
AnschriftGlockmühlstraße 8, 5023 Salzburg, Österreich
E-Mailhallo@dergastromarketer.de
GISA-Zahl39178848
UID-NummerATU82873026

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die auf der Website angebotenen Dienstleistungen von Der GastroMarketer, insbesondere über die Analyse, Einrichtung und laufende Betreuung von Google-Unternehmensprofilen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Vertragssprache ist Deutsch.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde gibt durch Abschluss des jeweiligen Stripe-Checkouts ein verbindliches Vertragsangebot ab.

Beim einmaligen Google-Profil-Service kommt der Vertrag zustande, sobald der Zahlungsvorgang erfolgreich abgeschlossen und die Bestellung elektronisch bestätigt wurde.

Beim Google-Sorglos-Service kommt der gesonderte Vertrag mit erfolgreichem Abschluss des dafür vorgesehenen Abonnement-Checkouts zustande. Aufgrund des eingerichteten eintägigen Testzeitraums kann der bei Vertragsschluss angezeigte Zahlbetrag zunächst 0,00 EUR betragen; die Fälligkeit der ersten monatlichen Zahlung richtet sich nach Punkt 16.

Ist eine Annahme wegen fehlender Kapazität ausnahmsweise nicht möglich, wird der Kunde unverzüglich informiert und ein bereits vereinnahmter Betrag vollständig erstattet.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Leistung setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus. Erforderlich sind insbesondere:

ZugriffManager-Berechtigung für das zu betreuende Google-Unternehmensprofil
AngabenVollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Onboarding
BildmaterialFür die Profilpflege geeignetes Bildmaterial aus dem Betrieb; empfohlen werden etwa 30 bis 50 Aufnahmen
LogoSoweit vorhanden, Bereitstellung als geeignete Bilddatei
Der 30-Tage-Zeitraum beginnt mit der Zahlung. Der Betreuungszeitraum des ersten Monats beginnt mit dem Tag des Zahlungseingangs. Werden erforderliche Angaben oder Zugriffe erst später bereitgestellt, verschiebt sich der Beginn des 30-Tage-Zeitraums nicht. Der Kunde trägt daher das Risiko, dass sich der tatsächlich nutzbare Bearbeitungszeitraum durch verspätete Mitwirkung verkürzt, soweit die Verzögerung nicht vom Anbieter zu vertreten ist.

Ohne die erforderlichen Angaben und den notwendigen Zugriff kann die Bearbeitung nicht oder nur teilweise erfolgen. Fehlt lediglich Bildmaterial, können die übrigen vereinbarten Arbeitsschritte begonnen werden.

Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Änderungen, die für die Leistung relevant sind, insbesondere bei Öffnungszeiten, Speisekarte, Betriebsdaten oder Inhaberschaft des Profils.

5. Erster Monat: Analyse, Einrichtung und Betreuung

Der erste Monat kostet 249,00 EUR und umfasst 30 Kalendertage ab Zahlungseingang. Er beinhaltet sowohl die vereinbarte Einrichtung des Google-Unternehmensprofils als auch die laufende Betreuung innerhalb dieses Zeitraums.

Bestandsaufnahme

  1. Dokumentation des Ausgangszustands mit Screenshots
  2. Prüfung der Vollständigkeit des Profils anhand der vereinbarten Prüfpunkte
  3. Vergleich mit drei Betrieben im Umfeld anhand öffentlich sichtbarer Angaben
  4. Sichtbarkeits-Messung nach Punkt 7 sowie, soweit Bestandteil des aktuellen Angebots, Prüfung der Auffindbarkeit in KI-gestützten Suchdiensten

Einrichtung

  1. Prüfung und Festlegung geeigneter Haupt- und Nebenkategorien
  2. Erstellung beziehungsweise Überarbeitung der Profilbeschreibung
  3. Vervollständigung relevanter Attribute, Leistungen und sonstiger Profilangaben
  4. Auswahl, Sortierung und Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials
  5. Pflege von Öffnungszeiten, Sonderöffnungszeiten und, soweit technisch möglich und vom Kunden bereitgestellt, Speisekartenangaben
  6. Bearbeitung der bei Vertragsbeginn offenen Bewertungsantworten, soweit dies nach Punkt 11 möglich und vereinbart ist

Bewertungssystem

  1. Bewertungslink beziehungsweise QR-Code als digitale Datei und, soweit vorgesehen, eine druckfertige Vorlage; Druck- und Materialkosten sind nicht enthalten
  2. Kurze schriftliche Anleitung für den Einsatz im Betrieb

Übergabe

  1. Vorher-Nachher-Dokument beziehungsweise Abschlussdokumentation mit den verfügbaren Messergebnissen
  2. Zugang zum persönlichen Kundenbereich beziehungsweise Bereitstellung der vereinbarten Dateien
  3. Priorisierte Maßnahmenliste für die folgenden Monate

Die Einrichtung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen, nachdem der erforderliche Zugriff und die notwendigen Angaben vollständig vorliegen. Diese Zeitangabe ist ein Erfahrungswert und keine garantierte Fertigstellungsfrist.

Mit Ablauf der 30 Kalendertage endet der erste Monat automatisch. Es entsteht daraus kein Abonnement und es wird kein weiterer Betrag abgebucht. Eine Fortsetzung erfolgt nur durch eine gesonderte Buchung des Google-Sorglos-Service nach Punkt 6.

6. Google-Sorglos-Service

Gesonderte Buchung ab dem 30. Tag. Der Google-Sorglos-Service schließt an den ersten Monat an, wird aber nur durch einen eigenen Abonnement-Checkout beauftragt. Eine automatische Verlängerung des ersten Monats findet nicht statt.

Wird der Sorglos-Service am 30. Tag des ersten Monats gebucht, beginnt aufgrund des eintägigen Testzeitraums die erste kostenpflichtige Abrechnungsperiode am 31. Tag. Bei einer späteren Buchung erfolgt die erste Belastung grundsätzlich am Folgetag des Abonnementabschlusses.

Der Google-Sorglos-Service kostet 149,00 EUR pro Monat und umfasst:

  1. Beantwortung neuer Bewertungen im Namen des Kunden, in der Regel spätestens am nächsten Werktag nach Kenntnisnahme
  2. Meldung von Bewertungen an Google, wenn nach Einschätzung des Anbieters ein möglicher Richtlinienverstoß vorliegt
  3. Beobachtung des Bewertungsaufkommens und Hinweis bei auffälligen Veränderungen
  4. Vier Beiträge im Google-Unternehmensprofil pro Abrechnungsmonat
  5. Aktualisierung des Bildmaterials aus dem vom Kunden bereitgestellten Bestand
  6. Pflege von Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten
  7. Pflege von Speisekartenangaben, Leistungen und Attributen nach Mitteilung des Kunden
  8. Prüfung von Google vorgeschlagener Profiländerungen und Abstimmung mit dem Kunden, soweit erforderlich
  9. Sichtbarkeits-Messung alle 90 Tage nach Punkt 7
  10. Fortlaufender Zugang zum Kundenbereich, soweit technisch verfügbar
  11. Schriftlicher Support; Antworten erfolgen an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 Stunden
Kein automatischer Monatsbericht Ein automatisierter Monatsbericht ist nicht Bestandteil des Sorglos-Service. Stattdessen erfolgt die Sichtbarkeits-Messung alle 90 Tage nach Punkt 7. Weitere Mitteilungen erfolgen anlassbezogen, insbesondere wenn eine Entscheidung oder Information des Kunden erforderlich ist.

7. Sichtbarkeits-Messung

Die lokale Sichtbarkeit des Betriebs wird mit einem spezialisierten Messwerkzeug an mehreren geografischen Messpunkten im Umfeld erhoben und grafisch dargestellt. Die Kosten des hierfür vom Anbieter eingesetzten Werkzeugs sind im vereinbarten Preis enthalten.

Erster MonatIn der Regel zwei Messungen: zu Beginn und zum Abschluss des Betreuungszeitraums
Sorglos-ServiceEine Messung alle 90 Tage während eines laufenden Vertrags

Die Messergebnisse bilden den Zustand zum Zeitpunkt der jeweiligen Erhebung ab. Sie stellen weder eine Zusicherung bestimmter Platzierungen noch eine Prognose künftiger Ergebnisse dar. Rankings und Sichtbarkeitswerte können sich unter anderem durch Standort, Wettbewerb, Suchbegriff, Öffnungsstatus, Änderungen der Suchsysteme und weitere externe Faktoren verändern.

Ist das eingesetzte Messwerkzeug vorübergehend nicht verfügbar, wird die Messung innerhalb angemessener Frist nachgeholt. Ein Anspruch auf Durchführung an einem bestimmten Kalendertag besteht nicht, sofern der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

8. Nicht enthaltene Leistungen

  • Erstellung oder laufende Betreuung von Websites
  • laufende Betreuung von Social-Media-Kanälen
  • bezahlte Werbung, insbesondere Google Ads oder Social Ads
  • Fotografie oder Videoaufnahmen vor Ort
  • Druck- und Materialkosten
  • Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Unternehmensberatung
  • garantierte Löschung von Bewertungen
  • garantierte Wiederherstellung gesperrter oder gelöschter Google-Unternehmensprofile
  • Vertretung in rechtlichen Verfahren gegenüber Google oder Dritten

9. Kein Erfolgsversprechen

Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmter Geschäftserfolg. Der Anbieter erbringt die in diesen AGB und auf der jeweiligen Angebotsseite beschriebenen Leistungen sorgfältig.

Nicht zugesichert werden bestimmte Positionen in Suchergebnissen, Sichtbarkeitswerte, Reichweiten, neue Bewertungen, Bewertungsdurchschnitte, Anfragen, Gästezahlen oder Umsätze.

Beispielrechnungen, Vergleichswerte und Messungen dienen der Einordnung und Dokumentation. Sie sind keine Garantie oder Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung des Kunden.

10. Zugriff auf das Google-Unternehmensprofil

Der Anbieter arbeitet grundsätzlich mit der Rolle „Manager“. Der Kunde bleibt während der gesamten Vertragsdauer Inhaber des Profils. Eine Übertragung der Inhaberschaft auf den Anbieter findet nicht statt.

Passwörter zum persönlichen Google-Konto des Kunden werden weder benötigt noch angefordert. Der Kunde kann den Manager-Zugriff jederzeit selbst entziehen.

Wird der erforderliche Zugriff während der Vertragslaufzeit entzogen, kann der Anbieter die davon betroffenen Leistungen nicht erbringen. Der Vergütungsanspruch für den laufenden Zeitraum bleibt bestehen, soweit die Nichterbringung nicht vom Anbieter zu vertreten ist.

11. Bewertungen

Bewertungsantworten werden im Namen des Kunden veröffentlicht und sollen sich an der abgestimmten beziehungsweise erkennbaren Tonalität des Betriebs orientieren. Der Kunde kann Änderungen an einer Antwort in Textform verlangen.

Über die Entfernung oder Einschränkung einer Bewertung entscheidet Google beziehungsweise im Streitfall die zuständige Stelle. Der Anbieter kann eine Bewertung melden, wenn ein möglicher Richtlinienverstoß erkennbar ist, schuldet aber keinen bestimmten Ausgang. Auch inhaltlich kritische Bewertungen können zulässig sein.

Der Anbieter setzt keine gekauften, erfundenen oder durch unzulässige Gegenleistungen beeinflussten Bewertungen ein. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter keine entsprechenden Maßnahmen aufzutragen.

12. Bildmaterial, Logo und Rechte Dritter

Der Kunde sichert zu, dass er über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte an übermittelten Bildern, Logos, Texten und sonstigen Inhalten verfügt und durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.

Sind Personen auf Bildmaterial erkennbar, stellt der Kunde sicher, dass die Veröffentlichung im Google-Unternehmensprofil rechtmäßig zulässig ist. Der Kunde informiert den Anbieter, wenn Material nicht aus eigener Erstellung stammt oder nur eingeschränkt genutzt werden darf.

Authentische Darstellung des Betriebs. Für die reguläre Profildarstellung verwendet der Anbieter grundsätzlich realitätsnahes, zum konkreten Betrieb gehörendes Bildmaterial. Generische Stockbilder oder KI-generierte Bilder werden für die Darstellung des tatsächlichen Betriebs grundsätzlich nicht eingesetzt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart und die Nutzung nach den jeweils geltenden Plattformregeln zulässig ist.

Der Kunde hält den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der vorstehenden Zusicherungen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

13. Kundenbereich

Der Anbieter stellt dem Kunden einen persönlichen Online-Bereich zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über einen individuellen Link mit Zugangsschlüssel und dient insbesondere der Darstellung von Bearbeitungsstand, Arbeitsprotokoll und gegebenenfalls bereitgestellten Dateien.

Der Kunde behandelt den Zugangslink vertraulich und gibt ihn nur an Personen weiter, die für seinen Betrieb Zugriff erhalten sollen. Auf Wunsch kann ein neuer Zugangsschlüssel erzeugt und der bisherige deaktiviert werden.

Der Kundenbereich ist eine ergänzende technische Leistung. Ein Anspruch auf jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht. Vorübergehende technische Störungen begründen keinen Minderungsanspruch, solange die vereinbarte Hauptleistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

14. Kommunikation

Die vertragsbezogene Zusammenarbeit erfolgt grundsätzlich in Textform, insbesondere per E-Mail und über den Kundenbereich. Telefonische Beratung oder Vor-Ort-Termine sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Anfragen werden an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.

15. Preise und Umsatzsteuer

Erster Monat249,00 EUR einmalig
Google-Sorglos-Service149,00 EUR je Abrechnungsmonat

Maßgeblich ist der im jeweiligen Checkout angezeigte Preis. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 wird bei in Österreich steuerbaren Leistungen keine österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Bei sonstigen Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat richtet sich der Leistungsort nach den gesetzlichen B2B-Regeln. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge). Der Kunde stellt die für die richtige steuerliche Behandlung erforderlichen Unternehmens- und UID-Angaben bereit.

Kann die Unternehmereigenschaft oder eine erforderliche UID-Nummer nicht ausreichend nachgewiesen werden, ist der Anbieter berechtigt, den Abschluss bis zur Klärung zurückzustellen oder die steuerliche Behandlung nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzupassen.

16. Zahlung

Zahlungen werden über Stripe abgewickelt. Das Entgelt für den ersten Monat ist im Voraus fällig.

Der Google-Sorglos-Service wird monatlich im Voraus abgerechnet. Beim gesonderten Abonnementabschluss ist ein eintägiger Testzeitraum eingerichtet. Wird das Abonnement am 30. Tag des ersten Monats abgeschlossen, beträgt der Checkout zunächst 0,00 EUR und die erste Belastung von 149,00 EUR erfolgt grundsätzlich am 31. Tag. Bei einer späteren Buchung erfolgt die erste Belastung grundsätzlich am Folgetag. Danach erfolgt die Abrechnung im jeweiligen monatlichen Abrechnungsrhythmus.

Rechnungen und Zahlungsbelege werden elektronisch bereitgestellt.

17. Laufzeit und Kündigung

Erster Monat30 Kalendertage ab Zahlungseingang; endet automatisch ohne Kündigung
Google-Sorglos-Serviceunbefristet mit monatlicher Abrechnung; keine Mindestlaufzeit

Der Google-Sorglos-Service kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden, entweder über das bereitgestellte Stripe-Kundenportal oder per E-Mail an hallo@dergastromarketer.de. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Bereits gezahlte Entgelte für einen begonnenen Abrechnungszeitraum werden grundsätzlich nicht anteilig erstattet, soweit nicht eine gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte Rückerstattungspflicht besteht.

Das Recht beider Parteien zur vorzeitigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

18. Fehlgeschlagene Zahlungen und Verzug

Kann eine fällige Zahlung nicht erfolgreich eingezogen werden, wird der Kunde informiert. Der Anbieter kann die Leistungserbringung mit Mitteilung an den Kunden bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen.

Nach erfolgreichem Zahlungseingang wird die laufende Betreuung wieder aufgenommen. Ein Anspruch auf Nachholung zeitgebundener Leistungen aus dem Zeitraum einer vom Kunden zu vertretenden Zahlungsaussetzung besteht nicht. Gesetzliche Verzugszinsen und Betreibungskosten im unternehmerischen Geschäftsverkehr bleiben unberührt.

19. Abwesenheit des Anbieters

Der Anbieter ist Einzelunternehmer. Planbare längere Abwesenheiten, die die Leistungserbringung voraussichtlich wesentlich beeinflussen, werden den betroffenen Kunden möglichst frühzeitig mitgeteilt.

Bei einer unvorhergesehenen, vom Anbieter zu vertretenden Leistungseinstellung von mehr als sieben aufeinanderfolgenden Tagen werden die Parteien eine angemessene Lösung vereinbaren. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

20. Kapazität

Sämtliche Leistungen werden persönlich beziehungsweise unter unmittelbarer Verantwortung des Anbieters erbracht. Die Zahl der gleichzeitig betreuten Betriebe ist daher begrenzt.

Ist die verfügbare Kapazität ausgeschöpft, kann die Annahme neuer Aufträge vorübergehend ausgesetzt werden. Wird ein bereits abgeschlossener Zahlungsvorgang ausnahmsweise nicht angenommen, erfolgt eine vollständige Rückerstattung.

21. Freiwillige Zufriedenheitsgarantie

30 Tage Geld zurück, ohne Begründung.

Für den ersten Monat nach Punkt 5 gewährt der Anbieter eine freiwillige Zufriedenheitsgarantie. Der Kunde kann innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zahlungseingang in Textform mitteilen, dass er die Garantie in Anspruch nimmt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Das für den ersten Monat gezahlte Entgelt wird innerhalb von 14 Tagen über den ursprünglichen Zahlungsweg erstattet. Bereits erstellte und dem Kunden überlassene Arbeitsergebnisse werden nicht zurückgefordert oder rückgängig gemacht.

Die Garantie gilt einmalig für den ersten Monat nach Punkt 5. Für den Google-Sorglos-Service besteht keine zusätzliche Geld-zurück-Garantie; dieser ist monatlich kündbar. Zwingende gesetzliche Rechte werden durch die freiwillige Garantie nicht eingeschränkt.

22. Nutzungsrechte und Referenzen

An den im Rahmen des Auftrags individuell für den Kunden erstellten Texten, Grafiken und Dokumenten erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen betrieblichen Zwecke.

Vorbestehende Vorlagen, Methoden, Arbeitsabläufe, Systeme und allgemeine Bausteine des Anbieters bleiben beim Anbieter. Eine Weiterveräußerung oder entgeltliche Unterlizenzierung solcher Bestandteile ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.

Name, Logo oder Vorher-Nachher-Darstellungen des Kunden werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung in Textform als Referenz veröffentlicht. Eine erteilte Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.

23. Drittanbieter und technische Abhängigkeiten

Die Leistungserbringung setzt teilweise Dienste Dritter voraus, insbesondere von Google, Stripe, Hosting-, Datenbank-, Automatisierungs-, E-Mail- und Messdienstleistern. Vorübergehende Ausfälle, Änderungen des Funktionsumfangs oder die Einstellung eines solchen Dienstes können außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

Der Anbieter darf einen eingesetzten Dienst durch einen funktional vergleichbaren Dienst ersetzen, wenn der wesentliche Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird. Soweit dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, gelten zusätzlich die Regeln der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung in Anlage 1.

24. Entscheidungen und Änderungen durch Google

Google entscheidet eigenständig über die technische Darstellung, Veröffentlichung, Sichtbarkeit, Einschränkung, Zusammenführung, Löschung und Sperrung von Google-Unternehmensprofilen und über die Funktionsweise seiner Such- und Kartendienste.

Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Profil dauerhaft in bestimmter Weise angezeigt wird oder dass jede vorgeschlagene Änderung von Google übernommen wird.

Diese Haftungs- und Leistungsabgrenzung gilt nicht, soweit eine Einschränkung oder ein Schaden vom Anbieter schuldhaft verursacht wurde. Werden vereinbarte Leistungen durch eine Änderung von Google dauerhaft unmöglich, informiert der Anbieter den Kunden und schlägt, soweit zumutbar, eine gleichwertige Ersatzleistung vor.

25. KI-gestützte Inhalte

Der Anbieter kann zur Vorbereitung von Texten und Hinweisen KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. KI-Ausgaben werden nicht ungeprüft veröffentlicht. Jeder zur Veröffentlichung bestimmte Inhalt wird vorab persönlich geprüft und bei Bedarf angepasst.

Der Einsatz von KI ändert nichts an der Verantwortung des Anbieters für die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistung. Hinweise, die rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Spezialfragen berühren, ersetzen keine entsprechende Fachberatung.

26. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Verträge zwischen Unternehmern, soweit in diesen AGB wirksam nichts anderes geregelt ist.

Der Kunde teilt erkennbare Mängel nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form mit und gibt dem Anbieter eine angemessene Gelegenheit zur Verbesserung. Gesetzlich zwingende Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt, soweit sie auf das konkrete Vertragsverhältnis anwendbar sind.

Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil eine bestimmte Position in Suchergebnissen, eine bestimmte Sichtbarkeit, eine bestimmte Zahl von Bewertungen oder ein wirtschaftlicher Erfolg nicht erreicht wird.

27. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, für Personenschäden sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist.

Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Datenverluste wird bei leichter Fahrlässigkeit nur gehaftet, soweit dies aufgrund zwingenden Rechts erforderlich ist.

Keine Haftung besteht für Störungen, Einschränkungen oder Entscheidungen von Drittanbietern, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat. Ebenso haftet der Anbieter nicht für Folgen unrichtiger Angaben, fehlender Rechte oder sonstiger Pflichtverletzungen des Kunden.

28. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter in eigener Verantwortlichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Soweit der Anbieter im Rahmen der Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung in Anlage 1. Sie ist Bestandteil dieser AGB und wird mit Vertragsschluss wirksam.

29. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten und die zur Vertragserfüllung erforderliche Einbindung von Dienstleistern bleiben unberührt.

30. Änderungen von Preisen und Bedingungen

Änderungen dieser AGB gelten für neue Verträge ab dem jeweils angegebenen Geltungsdatum.

Für einen bereits laufenden Google-Sorglos-Service werden wesentliche Änderungen der Leistung, des monatlichen Preises oder sonstiger Vertragsbedingungen mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Solche wesentlichen Änderungen werden nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Kunden Bestandteil des laufenden Vertrags.

Kommt keine Einigung zustande, bleiben die bisherigen Bedingungen bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums bestehen. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung zum Ende des Abrechnungszeitraums bleibt unberührt.

31. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Salzburg vereinbart.

32. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags sollen zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden. Gesetzlich zwingende Formvorschriften bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit erforderlich, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

Anlage 1 zu den AGB

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Diese Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO gilt, soweit Adam Tuba, Der GastroMarketer, im Rahmen der vereinbarten Leistungen personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet. Für Vertrags-, Rechnungs- und allgemeine Kontaktdaten des Kunden handelt Der GastroMarketer grundsätzlich in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit; hierfür gilt die Datenschutzerklärung.

A1. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der vereinbarten Einrichtung und Betreuung des Google-Unternehmensprofils sowie der Verarbeitung von vom Kunden bereitgestellten Dateien, soweit diese Verarbeitung im Auftrag des Kunden erfolgt. Die Dauer entspricht der Dauer des jeweiligen Hauptvertrags; Lösch-, Rückgabe- und Vertraulichkeitspflichten gelten darüber hinaus fort.

A2. Art und Zweck der Verarbeitung

  • Pflege und Bearbeitung des Google-Unternehmensprofils
  • Vorbereitung und Veröffentlichung von Bewertungsantworten im Namen des Kunden
  • Meldung möglicherweise richtlinienwidriger Bewertungen
  • Verarbeitung und Veröffentlichung vom Kunden bereitgestellten Bildmaterials
  • Erstellung von Dokumentationen und Berichten, soweit diese personenbezogene Inhalte enthalten
  • technische Bereitstellung kundenbezogener Dateien und Arbeitsinformationen
  • lokale Sichtbarkeits-Messungen auf Grundlage öffentlich verfügbarer Unternehmens-, Standort- und Rankingdaten, soweit diese personenbezogene Daten darstellen

A3. Kategorien personenbezogener Daten

  • Namen beziehungsweise Anzeigenamen von Bewertungsverfassern
  • Inhalte von Bewertungen, soweit diese personenbezogene Angaben enthalten
  • Bewertungsdatum und Bewertungsstufe
  • Bildmaterial, auf dem natürliche Personen erkennbar sein können
  • öffentlich verfügbare Unternehmens- und Standortdaten, soweit diese einer natürlichen Person zugeordnet werden können
  • sonstige personenbezogene Angaben Dritter, die der Kunde für die konkrete Leistung rechtmäßig bereitstellt

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO ist nicht vorgesehen. Der Kunde übermittelt solche Daten nur, wenn dies für den Auftrag erforderlich und rechtlich zulässig ist und der Anbieter zuvor darüber informiert wurde.

A4. Kategorien betroffener Personen

  • Gäste und sonstige Personen, die Bewertungen zum Betrieb verfasst haben
  • Mitarbeiter, Gäste und sonstige Personen, die auf bereitgestelltem Bildmaterial erkennbar sind
  • Inhaber oder sonstige natürliche Personen, denen öffentlich verfügbare Unternehmensdaten zugeordnet werden können
  • sonstige Personen, deren Daten der Kunde für die konkrete Leistung rechtmäßig bereitstellt

A5. Weisungen

Der Anbieter verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung und nach dokumentierten Weisungen des Kunden, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zu einer abweichenden Verarbeitung besteht. Der Hauptvertrag und die darin beschriebenen Leistungen gelten als Grundweisung. Weitere Weisungen können in Textform erteilt werden.

Hält der Anbieter eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, informiert er den Kunden unverzüglich und kann die betroffene Verarbeitung bis zur Klärung aussetzen.

A6. Vertraulichkeit

Der Anbieter erbringt die Leistungen derzeit persönlich und ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Werden künftig weitere berechtigte Personen eingesetzt, werden diese vor dem Zugriff auf personenbezogene Daten angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

A7. Technische und organisatorische Maßnahmen

  • verschlüsselte Übertragung über dem Stand der Technik entsprechende Verbindungen
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung für zentrale Konten, soweit der jeweilige Dienst dies unterstützt
  • individuelle Zugangsdaten und rollenbezogene Zugriffsrechte
  • getrennte kundenspezifische Ablagebereiche und Datensätze
  • nicht öffentliche Dateiablage und zeitlich beziehungsweise technisch beschränkte Abrufe, soweit vorgesehen
  • Zugriff auf Google-Unternehmensprofile grundsätzlich nur in der Rolle Manager
  • Protokollierung wesentlicher Arbeitsschritte im Rahmen der vorhandenen Systeme
  • regelmäßige Überprüfung von Zugriffsrechten und eingesetzten Systemen

A8. Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter, soweit diese im konkreten Leistungsablauf personenbezogene Daten verarbeiten, die der Anbieter seinerseits im Auftrag des Kunden verarbeitet.

Dienst Anbieter Zweck im Auftragsverhältnis
Supabase Supabase, Inc., USA; primäre Projektdaten in der gewählten EU-Region Frankfurt Datenbank, Kundenbereich und nicht öffentliche Dateiablage
Google Workspace Google Ireland Limited, Irland E-Mail-Kommunikation, soweit im Einzelfall im Auftrag verarbeitete personenbezogene Inhalte enthalten sind
Hostinger Hostinger International Ltd., Zypern Technisches Hosting, soweit dabei im Auftrag verarbeitete Daten technisch verarbeitet werden
Make Celonis, Inc., USA Automatisierung, soweit ein konkreter Workflow im Auftrag verarbeitete personenbezogene Daten enthält
Anthropic Anthropic PBC, USA KI-gestützte Textvorbereitung, soweit im Einzelfall personenbezogene Inhalte im Auftrag verarbeitet werden
GTrack by Wiremo Server Management LLC, USA; Datenhosting in Deutschland Lokale Sichtbarkeits-Messung anhand öffentlich verfügbarer Unternehmens-, Standort- und Rankingdaten

Dienste, die ausschließlich für die eigene Vertragsabwicklung des Anbieters oder als eigenständig Verantwortliche eingesetzt werden, sind nicht allein deshalb Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieser Anlage.

Beabsichtigt der Anbieter, einen weiteren Unterauftragsverarbeiter einzusetzen oder einen bestehenden zu ersetzen, wird der Kunde rechtzeitig vor dem vorgesehenen Einsatz in Textform darüber informiert. Der Kunde erhält dadurch die Möglichkeit, aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund gegen die beabsichtigte Änderung Widerspruch einzulegen. Kann ein berechtigter Widerspruch nicht anderweitig gelöst werden, kann jede Partei das betroffene Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums beenden.

Der Anbieter stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter durch einen Vertrag oder ein anderes Rechtsinstrument mit den nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Datenschutzpflichten gebunden werden.

A9. Drittlandübermittlungen

Soweit im Rahmen der Auftragsverarbeitung personenbezogene Daten an Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, erfolgt dies nur unter Beachtung der Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses, einer anwendbaren Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework oder der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission einschließlich gegebenenfalls erforderlicher ergänzender Maßnahmen.

A10. Unterstützung des Kunden

Der Anbieter unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren insbesondere bei:

  • Anträgen betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit
  • der Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO
  • Meldungen von Datenschutzverletzungen nach Art. 33 und 34 DSGVO
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen nach Art. 35 und 36 DSGVO

Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar wegen Daten an den Anbieter, die dieser ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, leitet der Anbieter das Anliegen grundsätzlich an den Kunden weiter.

A11. Datenschutzverletzungen

Der Anbieter informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung, sobald ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, die die im Auftrag verarbeiteten Daten betrifft. Soweit verfügbar, stellt er die für die Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten erforderlichen Informationen bereit.

A12. Kontroll- und Nachweisrechte

Der Anbieter stellt dem Kunden auf angemessene Anforderung die Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nachzuweisen. Der Anbieter ermöglicht und unterstützt angemessene Prüfungen einschließlich angemessener Inspektionen durch den Kunden oder einen von diesem beauftragten Prüfer.

Prüfungen und Inspektionen werden grundsätzlich mit angemessener Vorankündigung, während üblicher Geschäftszeiten und unter Berücksichtigung berechtigter Geschäfts-, Sicherheits- und Vertraulichkeitsinteressen durchgeführt, soweit nicht ein besonderer Anlass eine kurzfristigere Prüfung erfordert.

A13. Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung löscht oder gibt der Anbieter die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Kunden zurück, soweit keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Speicherung besteht.

Für im Kundenbereich bereitgestellte Dateien kann eine technische Rückgabephase von höchstens 30 Tagen nach Vertragsende vorgesehen werden. Nach deren Ablauf werden im Auftrag gespeicherte Dateien gelöscht, soweit keine abweichende zulässige Weisung oder gesetzliche Pflicht besteht.

  • Einzelne Bewertungstexte werden nicht als dauerhafter Datenbestand gesammelt und nur solange verarbeitet, wie dies für die konkrete Bearbeitung erforderlich ist.
  • Screenshots mit personenbezogenen Bewertungsinhalten werden nur solange gespeichert, wie sie für die konkrete Dokumentation erforderlich sind; für eine spätere Verwendung werden solche Inhalte anonymisiert oder entfernt.
  • Vom Kunden bereitgestelltes Bildmaterial wird nach Ablauf der Rückgabephase gelöscht, sofern keine abweichende zulässige Vereinbarung besteht.
  • Eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters, insbesondere für Rechnungen und Belege, bleiben unberührt.

A14. Eigene und auftragsbezogene Datenbestände

Vertrags-, Rechnungs- und allgemeine Kontaktdaten des Kunden verarbeitet der Anbieter in eigener Verantwortlichkeit. Auftragsbezogene personenbezogene Daten Dritter werden hiervon getrennt nach den Vorgaben dieser Anlage behandelt.

Technische Profildaten wie Place-ID, Profiladresse, Profilstatus und aggregierte Kennzahlen können als betriebliche beziehungsweise technische Auftragsdaten gespeichert werden, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich ist.

A15. Rangfolge

Bei Widersprüchen zwischen dieser Anlage und den übrigen Bestimmungen der AGB gehen hinsichtlich der Auftragsverarbeitung die Regelungen dieser Anlage vor.